Liebe Mitglieder,

wir freuen uns sehr, dass unser Sportbetrieb in vielen Abteilungen wieder Fahrt aufnimmt und bedanken uns für Eure Geduld in den vergangenen bewegungsarmen Monaten.

Viele Einschränkungen für unseren Sport unter freiem Himmel sowie den Sport in der Halle sind in den vergangenen Wochen soweit gelockert worden, dass wir mit vielen Menschen wieder zum gemeinsamen Sport zusammen kommen und unseren Restart anpacken können.

Wo und in welcher Abteilung dies der Fall ist, erfahrt Ihr in der nachfolgenden Tabelle (Tabelle zum Download – PDF)

Sportbetrieb

Nachfolgend haben wir Euch die aktuellen Einschränkungen durch die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW zusammengefasst:

Hinweis des Sportbüros zu den entsprechenden Inzidenzstufen:

Inzidenzstufe 2:
Die Sportausübung im Freien ist zulässig

  • unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen (siehe §4 Absatz 3 Nummer 1 bis 3) als Individualsport oder zur Ausbildung/Training/Wettkampf oder
  • in Gruppen bis zu 25 jungen Menschen bis 18 Jahren zzgl. bis zu zwei Ausbildungs-/Aufsichtspersonen oder
  • bei ausschließlich kontaktfreier Ausübung ohne Personenbegrenzung
  • als Kontaktsport mit bis zu 25 Personen mit negativem Testnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit,

Die Sportausübung in geschlossenen Räumen einschließlich Fitnessstudios ist zulässig mit Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit, wenn folgendes beachtet wird:
a) kontaktfreier Sport unter Beachtung der Vorschriften zum Mindestabstand mit Ausnahme von hochintensivem Ausdauertraining (insbesondere Indoor-Cycling, HIIT und anaerobes Schwellentraining),
b) Kontaktsport mit bis zu zwölf Personen,

Der Zutritt von Zuschauerinnen und Zuschauern zu Sportveranstaltungen im Freien ist mit bis zu 1000 Personen unter Beachtung Einhaltung der Mindestabstände auch ohne Negativtestnachweis, höchstens aber einem Drittel der regulären Zuschauerkapazität, zulässig.

Der Zutritt von Zuschauerinnen und Zuschauern zu Sportveranstaltungen in Innenräumen ist mit bis zu 500 Personen mit Negativtestnachweis auf fest zugewiesenen Sitz- oder Stehplätzen, sichergestellter besonderer Rückverfolgbarkeit für die Sitz- und Stehplätze und Einhaltung der Vorschriften zum Mindestabstand, wobei bei festen Sitzplätzen eine Besetzung im Schachbrettmuster ausreicht, zulässig.
Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen von Sportanlagen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen ist unter Beachtung der allgemeinen Hygieneanforderungen nach § 6 und des Mindestabstands zulässig.

Inzidenzstufe 1 (zusätzlich zulässig):

  • im Freien die Ausübung von Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit,
  • in geschlossenen Räumen einschließlich Fitnessstudios die Ausübung von Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit,
  • in geschlossenen Räumen auch hochintensives Ausdauertraining (insbesondere Indoor-Cycling, HIIT und anaerobes Schwellentraining) mit bis zu 15 Personen mit Negativtestnachweis und Mindestabstand, wenn die Räume vollständig durchlüftet oder mit viruzid wirkenden Luftfiltern ausgestattet sind,
  • der Zutritt von Zuschauerinnen und Zuschauern zu Sportveranstaltungen im Freien unter Beachtung der übrigen Maßgaben von Absatz 3 Nummer 3 auch für mehr als 1 000 Personen, höchsten aber einem Drittel der regulären Zuschauerkapazität,
  • der Zutritt von Zuschauerinnen und Zuschauern zu Sportveranstaltungen in Innenräumen bis zu 1 000 Personen, höchstens aber einem Drittel der regulären Zuschauerkapazität, mit Negativtestnachweis auf fest zugewiesenen Sitz- oder Stehplätzen, sichergestellter besonderer Rückverfolgbarkeit für die Sitz- und Stehplätze und Einhaltung der Vorschriften zum Mindestabstand, wobei bei festen Sitzplätzen eine Besetzung im Schachbrettmuster ausreicht.

Hinweis: Derzeit (Stand 10.6.2021) gilt im Land Inzidenzstufe 1, bei der Sportausübung kann auf Negativtestnachweise verzichtet werden. Allerdings ist dies täglich zu prüfen!